Am Sonntag, 25.08.2024 startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Grevenbroich. Bis Mittwoch, 25.09.2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Ihre Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes abgeben.
Die Stellungnahmen und Hinweise aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 16.06. bis zum 16.07.2024 stattfand, wurden abgewogen und die daraus resultierenden inhaltlichen Änderungen des Lärmaktionsplanes sind im überarbeiteten Entwurf zur besseren Übersicht gelb markiert. Stellungnahmen und Hinweise in der zweiten Phase der Beteiligung sollten sich möglichst auf diese Änderungen beziehen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:
www.o-sp.de/grevenbroich/plan?L1=35&pid=80339
Hier kann ebenfalls die Stellungnahme abgegeben werden.
Anschließend wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Lärmaktionsplan fertiggestellt, durch den Rat der Stadt Grevenbroich beschlossen und veröffentlicht.
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm haben die Kommunen, in denen gemäß o.g. Richtlinie Lärmkarten erstellt wurden, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser ist alle 5 Jahre zu überarbeiten. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie und der Lärmaktionsplanung ist, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete geschützt sowie insgesamt innerhalb der EU einheitlich und mit vergleichbaren Kriterien und Bewertungsmethoden vorgegangen werden.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Deutschland über den sechsten Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Lärmminderungsplanung; BImSchG) und die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über die Lärmkartierung; BImSchV) geregelt.
Als Umgebungslärm wird von Menschen verursachter Lärm, insbesondere Straßen- und Eisenbahnverkehrs- sowie Flugverkehrs- und Industrielärm bezeichnet. Demzufolge gilt die Umgebungslärmrichtlinie u.a. nicht für Lärm, der von Personen selber verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz und Lärm in Verkehrsmitteln. Dort gelten andere Vorschriften.
Die Basis für den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Grevenbroich bilden die vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen der 4. Runde, die für Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen sind. Dies betrifft in der Stadt Grevenbroich folgende Hauptverkehrsstraßen:
Diese Lärmkarten sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich:
www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de
Kreis- und Gemeindestraßen sind keine Pflichtaufgabe im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Da Lärm jedoch unabhängig von der Baulastträgerschaft überall gleich schädlich ist, hat die Stadt Grevenbroich darüber hinaus als freiwillige Leistung folgende Stadtstraßen kartiert:
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Internetadresse: www.umgebungslaerm.nrw.de
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartner:
Pascal Ramrath, Tel. 02181 608 405, E-Mail: pascal.ramrath@stadtbetriebe-grevenbroich.de