Loader

Neu- und Umbau von Gemeindestraßen und Ingenieurbauwerken

Der Bau neuer Straßen zur Erschließung von Baugebieten etc. wird von uns geplant und gebaut. Bei einer Erschließung von Neubaugebieten und Erschließungsprojekten durch Dritte (Erschließungsträger) im Rahmen von Bebauungsplanverfahren erfolgt die Planungs- und Baubetreuung für den Straßenneubau durch die Stadtbetriebe Grevenbroich.

Die Planung und (Um-)Bau vorhandener Straßen, z.B. zur Anlage neuer Radwege, Gehwegverbreiterungen, usw. fällt in die Zuständigkeit der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR.

Darüber hinaus betreuen wir die Planung und den Bau von städtebaulichen Sonderprojekten wie z.B. das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK).

Der Neubau und die Erneuerung von Brückenbauwerken wird ebenfalls von uns betreut. 

Die Beseitigung von Bahnübergängen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bundesbahn. Im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes werden die geplanten Maßnahmen mit der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR abgestimmt. 

Ansprechpartner:

Fadl Abou Khalil
Bereichsleiter

Tel.: 02181 608 467
E-Mail: Fadl.abou-khalil@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de


Unterhaltung der Gemeindestraßen und Ingenieurbauwerke.
Straßenkontrolle und Meldung von Straßen- und Gehwegschäden.

Unterhaltung der Gemeindestraßen und Ingenieurbauwerke

Wir unterhalten für die Bürger:innen von Grevenbroich ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz. Hierzu gehören 275 km Gemeindestraße und 300 km Wirtschaftswege, sowie 80 Brückenbauwerke.

Straßenkontrolle und Meldung von Straßen- und Gehwegschäden

Die Straßen werden im Rahmen der Straßenkontrolle von den Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Bei der Kontrolle festgestellte Schäden werden durch die Straßenbaukolonne der Stadtbetriebe Grevenbroich und die Jahresvertragsfirma behoben.

Festgestellte Straßenschäden und defekte Verkehrszeichen können die Bürger:innen Grevenbroichs melden. Der Schaden und der Schadensort sollten möglichst genau beschrieben werden.

Schadensmeldungen können bevorzugt über den Mängelmelder gemeldet werden.

Nach dem Eingang der Schadensmeldung erfolgt eine Überprüfung des gemeldeten Schadens. Sollten Maßnahmen erforderlich sein, werden diese durch die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR durchgeführt.

Für die Beseitigung von Unfallgefahren außerhalb der Dienstzeiten ein Bereitschaftsdienst vorgehalten.

Ansprechpartner:

Michael Jäger
Tel.: 02181 608 456
E-Mail: Michael.Jaeger@stadtbetriebe-grevenbroich.de


Straßenerhaltungsplanung

Im Rahmen der Straßenerhaltungsplanung werden Maßnahmen zur baulichen Instandhaltung (kleinere Baumaßnahmen) zur Instandsetzung (Fahrbahndeckenerneuerungen) und zur Erneuerung (Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus) geplant und gebaut. Hierbei werden die geplanten Maßnahmen mit geplanten Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger (Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsversorgung) und der Gesellschaft für Wirtschaftsdienste (Betreuung des Kanalnetzes) koordiniert.

Ansprechpartner:

Fadl Abou Khalil
Bereichsleiter

Tel.: 02181 608 467
E-Mail: Fadl.abou-khalil@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de


Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung in Grevenbroich ist in zwei verschiedene Versorgungsgebiete unterteilt.

Die in den Stadtteilen Hemmerden, Busch, Kapellen, Tüschenbroich, Gilverath, Vierwinden, Gruissem, Neubrück, Mühlrath, Münchrath, Hülchrath, Neukirchen, Neukircher-Heide und Gubisrath vorhandenen, rund 2.200 Leuchtstellen befinden sich in Eigentum der Stadt Grevenbroich. Für Planung, Bau und Betrieb ist die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR zuständig.

Für die rund 6.000 Leuchtstellen in den übrigen Stadtteilen ist GWG/NEW zuständig.

Störungen sind an die jeweils zuständige Stelle zu melden. Dabei ist zu beachten, dass diese im Regelfall erst am nächsten Werktag aufgenommen und Reparaturen beauftragt werden können.

Die Störmeldungen an die Stadtbetriebe:

Ansprechpartner:

Dennis Kretschmar
Tel.: 02181 608 451
E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau und Verkehr:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Ansprechpartner:

Katja Nickchen
02181 608 265
katja.nickchen@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Die Störmeldungen an die GWG/NEW:

Tel.: 0800 6 88 1005
www.new-netz.de/leuchte-defekt


Straßenentwässerung

Die Straßenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe (Gully: rechteckig und am Fahrbahnrand) in den öffentlichen Kanal. Die Unterhaltung und die turnusmäßige Reinigung der Straßenabläufe wird durch uns ausgeführt.

Der öffentliche Kanal und die meist runden Schachtabdeckungen in der Straße werden von der GWD (Gesellschaft für Wirtschaftsdienste) unterhalten.

Mängel an Straßenabläufen können bevorzugt über den Mängelmelder gemeldet werden.

Ansprechpartner:

Michael Jäger
Tel.: 02181 608 456
E-Mail: Michael.Jaeger@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Mängel an den Schachtabdeckungen können bei der GWD gemeldet werden:

Ansprechpartner:

Stephan Carduc
Tel.: 02181 2133 143
E-Mail: stephan.carduc@gwd-grevenbroich.de


Winterdienst

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW haben die Gemeinden die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen zu reinigen. Die Reinigung umfasst auch die Winterwartung.

Das Straßenreinigungsgesetz eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, den Eigentümern der an die öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke bestimmte Reinigungspflichten durch Satzung zu übertragen. Dies ist in Grevenbroich durch die Straßenreinigungssatzung geschehen, die allen Grundstückseigentümern die Gehwegreinigung sowie in einigen untergeordneten Straßen auch die Fahrbahnreinigung übertragen hat.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Gemeinde beim Winterdienst auf die bloße Verkehrssicherungspflicht beschränkt, bei der sie die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte bestreuen müsste, um Haftpflichtrisiken zu entgehen.

Tatsächlich sieht die Stadt Grevenbroich – wie auch der überwiegende Teil der Kommunen des Landes – die kommunale Winterwartungspflicht vielmehr als eine weitergehende Leistung im Rahmen der Daseinsvorsorge.

Ziel ist es, Einwohner:innen grundsätzlich auch im Winter bei schwierigen Witterungsverhältnissen ein leistungsfähiges kommunales Verkehrsnetz zur Verfügung stellen zu können und nicht lediglich im Sinne eines „eingeschränkten Winterdienstes“ das zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht Notwendige zu leisten. Dabei dürfen selbstverständlich die Anforderungen an die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit der Stadt nicht überspannt werden.

Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen führt die Stadt Grevenbroich grundsätzlich einen durchgängigen Räum- und Streudienst auf den innerörtlichen Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Hauptanliegerstraßen durch. Die Winterwartung in reinen Anlieger- bzw. Erschließungsstraßen steht gegenüber den vorgenannten Straßen mit verkehrlichen größerer Bedeutung deutlich zurück. In diesen Straßen kann und muss auf ein Mitwirken von Anliegern gesetzt werden, wobei dies in Form eigener Reinigungsleistungen (Übertragung der Straßenreinigung) oder durch besonders verantwortungsvolles Fahren bis zur nächsten verkehrswichtigen Straße (mit Winterdienst) denkbar ist, wozu im Übrigen ohnehin eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Die Durchführung des Winterdienstes der Stadt Grevenbroich obliegt der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR. Nach den Vorgaben des Straßenreinigungsgesetzes, den technischen Richtlinien und der städtischen Satzung haben die Stadtbetriebe die Straßen des Stadtgebietes in 3 Stufen eingeteilt. Für die den Streustufen 1 und 2 zugeteilten Straßen des Stadtgebietes wurden entsprechende Streupläne erstellt. Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung oder mit Linien des Öffentlichen Personennahverkehrs haben dabei eine höhere Priorität (Streustufe 1) als solche von mittlerer oder untergeordneter Verkehrsbedeutung (Streustufe 2). Für die den Streustufen 1 und 2 zugeteilten Straßen des Stadtgebietes wurden entsprechende Streupläne erstellt. Zusätzliche Kriterien, wie z. B. Gefahrenstellen in Kurven, an Straßenkreuzungen oder Straßen mit größeren Steigungen oder Gefällestrecken bestimmen innerhalb der einzelnen Streustufen den Tourenablauf.

Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Grevenbroich entnehmen.

Ansprechpartner Betrieb / Durchführung Winterdienst:

Michael Jäger
Tel.: 02181 608 456
E-Mail: Michael.Jaeger@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Ansprechpartner Einteilung Streustufen und Erstellung Streupläne:

Dennis Kretschmar
Tel.: 02181 608 451
E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de


Unterhaltung Wartehallen

Der barrierefreie Aus- und Umbau von Haltestellen des ÖPNV an den Gemeindestraßen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR. Hierzu erfolgen in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen.

Zu den Aufgaben gehört auch der Bau neuer und die Unterhaltung der vorhandenen Wartehallen und Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen des ÖPNV. Bei den Wartehallen und Fahrradabstellanlagen werden die stadteigenen Wartehallen und die privaten Wartehallen mit Werbung unterschieden. 

Unterhaltung der stadteigenen Wartehallen und Fahrradabstellanlagen:

Ansprechpartner:

Dennis Kretschmar
Tel.: 02181 608 451
E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de


Bordsteinabsenkung und sonstige Änderungen der öffentlichen Straße

Wenn Sie öffentlichen Straßen für eigene Interessen, z. B. eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt, Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann.

Allgemeine Informationen:

Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen.

Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße sind vom Antragsteller bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  1. formloser Antrag
  2. Lageplan mit Eintragung der Bordsteinabsenkung etc.


Diese Kosten entstehen bei uns:

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Grundlage ist die Gebührensatzung der Stadt Grevenbroich.

Ansprechpartner:

Dennis Kretschmar
Tel.: 02181 608 451
E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Zentrale E-Mail-Adresse des Bereiches Straßenbau:
strassenbau@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Kontaktieren Sie uns

Mängelmelder