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Das Wildgehege ist 24 Std. frei zugänglich.
Die Grillhütte kann in den Monaten zwischen April und Oktober für die Dauer von 11:00-23:00 Uhr gemietet werden.
Vom 01.03. – 30.09. ist die Vogelschutzzeit. Es dürfen keine Fällungen und Rodungsarbeiten stattfinden.
Im Zeitraum von 01.10. – 28.2 bzw. 29.2. dürfen Bäume nach vorherig gestelltem Antrag und positivem Bescheid gefällt werden. Baumpflegearbeiten (Entfernung von Totholz, Entfernung reibender Äste und leichte Einkürzungen) können jederzeit durchgeführt werden.
Ja, allerdings erst nach vorheriger Absprache mit dem Bereich Grünanlagen der Stadtbetriebe Grevenbroich. Die Patenschaft muss angefragt werden. Jeder Pate bekommt ein gesondertes Schreiben zugeschickt und wird im System hinterlegt.
Dies ist verboten, da die meisten Flächen als Ausgleichsflächen dienen und es dazu Pflanzvorgaben und -konzepte gibt.
Antwort: Sie können den Mangel unter nachfolgendem Link melden: Mängelmelder
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Standorte aufgestellter Laubcontainer. https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16972/show
Um ein sicheres Austreiben der Zwiebel im nächsten Jahr zu gewährleisten, muss die Pflanze Zeit bekommen, sich zurückzuziehen. Das kann durchaus bis Juni / Juli dauern.
Die Anlieger sind dafür zuständig, den Bürgersteig von Unkraut zu befreien, das Laub (auch wenn dies nicht vom eigenen Baum stammt) möglichst zeitnah vom Gehweg zu fegen. Außerdem sind die Anlieger für das Schneeräumen verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass keine Rutschgefahr besteht. Wenn kein Gehweg besteht, dann gilt dies bis zur Mitte der Straße.
Über Lichtsensoren wird bei entsprechender Helligkeit bzw. Dämmerung die Straßenbeleuchtung automatisch an-/ bzw. ausgeschaltet.
Die Straßen sind nach Klassifizierung bzw. Verkehrsbedeutung in Stufen eingeteilt.
(https://sb-gv.de/leistungen/strassenbau/)
Zuständig sind die Kolleginnen und Kollegen des FB 20 – Steuern. (https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13841/show)
Per schriftlichen Antrag im Bereich Straßenbau und Verkehr. (https://sb-gv.de/leistungen/strassenbau/)
Per schriftlichen Antrag bei der Verkehrslenkung. (https://sb-gv.de/leistungen/verkehr/)